Produktinformationsblatt für die Wohngebäudeversicherung


Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die Ihnen angebotene Wohngebäudeversicherung geben. Diese Informationen sind jedoch nicht abschließend. Der gesamte Vertragsinhalt ergibt sich aus dem Antrag, dem Versicherungsschein und den beigefügten Versicherungsbedingungen. Maßgeblich für den Versicherungsschutz sind die dort getroffenen Regelungen. Wir empfehlen Ihnen, die gesamten Vertragsbestimmungen sorgfältig zu lesen.



1. Welchen Versicherungsvertrag bieten wir Ihnen an?
Wir bieten Ihnen eine Wohngebäudeversicherung an. Grundlage sind die Allgemeinen Wohngebäude Versicherungsbedingungen (VGB).
2. Was ist in der Gebäudeversicherung versichert?
Wir leisten eine Entschädigung für versicherte Sachen, die durch eine versicherte Gefahr zerstört, beschädigt oder infolgedessen abhanden kommen. Versichert werden die beantragten und im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude mit Ihren Gebäudebestandteilen und dem Gebäudezubehör. Weitere Einzelheiten hierzu finden Sie in § 8 der Allgemeinen Wohngebäude Versicherungsbedingungen (VGB).
3. Was ist eine versicherte Gefahr?
Versichert werden können Schäden, die durch die Gefahren
- Feuer (z.B. das Abbrennen eines Hauses durch einen Brand),
- Vandalismus (z. B. mutwillige Gebäudebeschädigung durch unbefugte Dritte)
- Leitungswasser (z.B. eine Beschädigung des Hauses wegen eines Rohrbruchs),
- Sturm/Hagel (z.B. die Beschädigung des Gebäudes durch einen Sturm),
- weitere Elementarschäden (z.B. die Überschwemmung des Gebäudes durch einen Sturm),
- Glasbruch (z.B. Bruch einer Fensterscheibe)
entstehen.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte § 1 der Allgemeinen Wohngebäude Versicherungsbedingungen (VGB).
4. Was leisten wir?
Wir leisten mit unserem Wohnflächentarif vollen Versicherungsschutz mit einfacher Handhabung. Ohne komplizierte Ermittlung einer Versicherungssumme wird auf Quadratmeter-Basis ein genereller Unterversicherungsverzicht gewährt, wenn der Antrag richtig und vollständig ausgefüllt wird und die Wohnfläche richtig angegeben ist.
Wohnfläche ist die Grundfläche aller Räume des Hauses einschließlich Hobbyräume. Unberücksichtigt bleiben Treppen,
Balkone, Loggien und Terrassen sowie Keller- und Bodenräume, die nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken genutzt werden.
Im Schadenfall werden bei beschädigten Gebäuden die notwendigen Reparaturkosten und bei zerstörten Gebäuden die
ortsüblichen Wiederherstellungskosten des Gebäudes von uns beglichen.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte § 13 der Allgemeinen Wohngebäude Versicherungsbedingungen (VGB).
5. Welche Kosten übernehmen wir?
Neben der in Ziffer 4 erwähnten Reparatur und Wiederherstellungskosten übernehmen wir noch eine ganze Reihe von zusätzlichen Kosten.
Diese sind in den § 10 bis 12 der Allgemeinen Wohngebäude Versicherungsbedingungen (VGB) geregelt.
6. Was ist nicht versichert?
Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern. Der Beitrag für die Versicherung wäre ansonsten unangemessen hoch.
Aus diesem Grund sind bestimmte Schäden vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Grundsätzlich nicht versichert sind:
- Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse und Bürgerkrieg (§ 1 Nr. 2 VGB)
- Schäden durch innere Unruhen (§ 1 Nr. 2 VGB)
- Schäden durch Kernenergie (§ 1 Ziffer 2 VGB)
Alle Ausschlüsse sowie Details dazu erfahren Sie in § 1 bis 8 der Allgemeinen Wohngebäude Versicherungsbedingungen
(VGB).
7. Wie hoch ist der Beitrag und wann müssen Sie diesen bezahlen?
Die Höhe des Beitrages können Sie Ihrem Antrag sowie dem Versicherungsschein entnehmen. Denken Sie bitte daran, dass Sie den ersten Beitrag pünktlich zahlen, wenn der Versicherungsvertrag abgeschlossen ist und wir Sie zur Zahlung aufgefordert haben. Ansonsten gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz. Wann Sie die folgenden Beiträge zu zahlen haben, richtet sich nach der mit Ihnen vereinbarten Zahlweise (z.B. monatlich oder jährlich), die Sie Ihrem Antrag entnehmen können. Wenn Sie uns eine Lastschriftermächtigung erteilen, sorgen Sie bitte für entsprechende Deckung auf Ihrem Konto. Mit der rechtzeitigen Zahlung des Beitrages haben Sie Versicherungsschutz ab dem vereinbarten Vertragsbeginn für den Zeitraum, der der Zahlweise entspricht. Nähere Einzelheiten finden Sie in § 22 der Allgemeinen Wohngebäude Versicherungsbedingungen (VGB).
8. Was ist bei Vertragsschluss zu beachten?
Damit wir Ihren Antrag ordnungsgemäß prüfen können, beantworten Sie bitte alle im Antrag und in zusätzlichen Schriftstücken gestellten Fragen vollständig und richtig. Unrichtige oder unvollständige Angaben können uns berechtigen, vom Versicherungsvertrag zurückzutreten, zu kündigen oder diesen anzupassen. Darüber hinaus können Sie Ihren Anspruch auf die Versicherungsleistung ganz oder teilweise verlieren. Näheres hierzu finden Sie in § 21 der Allgemeinen Wohngebäude Versicherungsbedingungen (VGB).
9. Was ist während der Laufzeit des Versicherungsvertrages zu beachten?
Durch eine Veränderung der Umstände, nach denen wir im Antrag oder weiteren Schriftstücken gefragt haben, muss der Versicherungsvertrag möglicherweise angepasst werden. Sie müssen uns daher diese Änderung mitteilen. Veränderte Umstände liegen beispielsweise vor, wenn - ein Gebäude oder der überwiegende Teil eines Gebäudes nicht genutzt wird - sich ein Umstand ändert, nach dem in Antrag in Textform gefragt worden ist - in dem versicherten Gebäude ein ein Gewerbebetrieb aufgenommen wird Näheres entnehmen Sie bitte § 29 der Allgemeinen Wohngebäude Versicherungsbedingungen (VGB).
10. Was müssen Sie vor und im Schadenfall beachten?
Vor Eintritt eines Schadenfalles ergeben sich für Sie folgende Verpflichtungen (Sicherheitsvorschriften): - Sie müssen alle gesetzlichen, behördlichen oder vereinbarten Sicherheitsvorschriften beachten. - Halten Sie die versicherten Sachen, insbesondere wasserführende Anlagen und Einrichtungen, Dächer und außen angebrachte Sachen stets in ordnungsgemäßen Zustand und lassen Sie Mängel oder Schäden unverzüglich beseitigen. - Sie müssen nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile genügend häufig kontrollieren und dort alle wasserführenden
Anlagen und Einrichtungen absperren, entleeren und entleert halten. - In der kalten Jahreszeit haben Sie alle Gebäude und Gebäudeteile zu beheizen und dies genügend häufig zu kontrollieren oder alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren und entleert zu halten. Können Sie diese Pflicht aufgrund längerer Abwesenheit (z.B. Urlaub) nicht selbst erfüllen, müssen Sie eine andere Person damit beauftragen. - Sie haben dafür zu sorgen, dass die versicherten Sachen fachmännisch nach den anerkannten Regeln der Technik erstellt und eingebaut sind.
Bei Eintritt eines Schadenfalles ergeben sich für Sie folgende Verpflichtungen (Obliegenheiten):
- Sorgen Sie nach Möglichkeit für die Abwendung oder Minderung des Schadens und zeigen Sie und diesen bitte unverzüglich
an. Es genügt zunächst die mündliche oder telefonische Anzeige. Bitte beachten Sie die Verhaltensregeln
im Schadenfall. Wenn Sie diese Pflicht nicht beachten, können Sie Ihren Anspruch auf die Versicherungsleistung ganz oder teilweise verlieren - Zeigen Sie Schäden durch strafbare Handlung gegen das Eigentum unverzüglich der Polizei an.
- Reichen Sie der Polizei unverzüglich ein Verzeichnis der abhanden gekommenen Sachen ein.
- Reichen Sie uns unverzüglich ein von Ihnen unterschriebenes Verzeichnis der abhanden gekommenen, zerstörten oder beschädigten Sachen ein. Bitte geben Sie dabei ebenfalls den Anschaffungspreis der versicherten Sachen sowie das Anschaffungsjahr an.
- Lassen Sie das Schadenbild so lange unverändert, bis wir die Schadenstelle oder die beschädigten Sachen freigegeben haben. Sind Veränderungen unumgänglich, dokumentieren Sie bitte das Schadenbild nachvollziehbar (z.B. durch Fotos). Bewahren Sie dabei die beschädigten Sachen unbedingt bis zu unserer Besichtigung auf.
- Sie haben uns jede zumutbare Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über Umfang der Entschädigungspflicht zu gestatten sowie uns jede hierzu dienliche Auskunft – auf Verlagen auch in Schriftform – zu erteilen und die von uns geforderten Belege beizubringen; auf Verlagen insbesondere einen beglaubigten Grundbuchauszug.
- Sie haben Auskünfte zu möglichen Ansprüchen gegenüber Schaden verursachenden Dritten zu erteilen.
11. Welche Folgen können sich ergeben, wenn Sie den vorgenannten Verpflichtungen nicht nachkommen?
Beachten Sie die in den Ziffern 7 bis 10 benannten Verpflichtungen mit Sorgfalt, da diese für die Durchführung der Versicherungsvertrages von großer Bedeutung sind. Ihre Nichtbeachtung kann deshalb auch schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Art der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren oder wir können berechtigt sein, uns vom Versicherungsvertrag zu lösen. Näheres entnehmen Sie bitte § 28 und 29 der Allgemeinen Wohngebäude Versicherungsbedingungen (VGB).
12. Wie lange läuft Ihr Versicherungsvertrag und wie kann der beendet werden?
Die Vertragsdauer können Sie dem Versicherungsschein entnehmen. Kündigen Sie oder wir den Vertrag nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf des Vertrages verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um ein weiteres Jahr. Die ausgesprochene Kündigung muss in Schriftform erfolgen.
Einzelheiten und weitere Kündigungsmöglichkeiten (z.B. im Schadenfall oder im Fall einer Beitragsanpassung) können Sie in den Paragraphen 23, 34 und 39 der Allgemeinen Wohngebäude Versicherungsbedingungen (VGB) nachlesen.

 

 

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